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Kann man in Europa zum Organ- und Gewebespender wider Willen werden

Ja, dies ist möglich!
Wer über die Frage der Organentnahme nach dem Tode selbst bestimmen will, sollte vor der Reise einen Nicht-Organspendeausweis ausfüllen und diesen bei seinen Ausweispapieren tragen. Im Nicht-Organspendeausweis ist der Entnahme von Organen und Gewebe widersprochen. So verhindert man in Ländern mit Widerspruchsregelung, automatisch zum Spender zu werden.

Für Urlauber aus Deutschland zählt nicht das deutsche Recht. Nein es gilt das jeweilige Gesetzt des Landes in dem ich mich aufhalte. Auch bei der Organentnahme.

Es auch in Deutschland angekommen. Die sogenannte Widerspruchsregelung. Nun möchten sich viele Menschen ein Überblick verschaffen, wie es überhaupt in Europa oder der europäischen Union gehandhabt wird.

In Europa gibt es unterschiedliche Herangehensweisen:

Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen Hinterbliebene des Verstorbenen können die Organentnahme ablehnen.
Widerspruchsregelung Der Verstorbene wird zum Organspender, wenn er einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Erweiterte Zustimmungsregelung Der Verstorbene muss zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, können die Hinterbliebenen über eine Entnahme entscheiden.
Entscheidungsregelung Der Verstorbene muss zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Mit Informationsmaterial werden Personen mit Entscheidung konfrontiert. Liegt keine Zustimmung vor, können die Hinterbliebenen über eine Entnahme entscheiden.
Notstandsregelung Eine Organspende ist selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs zulässig.

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Nichtspenderausweis als Plastikkarte (Bankkartenformat) – auf Deutsch oder Englisch für das Ausland erhältlich.

Land Gesetzliche Regelung automatisch Organspender Zustimmung
vor der
Entnahme nötig?
Wider-
spruchsrecht
der Angehörigen
Belgien Widerspruchsregelung ja nein nein
Bulgarien Widerspruchsregelung, Notstandsregelung ja nein nein
Dänemark Erweiterte Zustimmungsregelung nein ja ja
Deutschland

Planung zum 01.01.2025 die Widerspruchsregeleung

Entscheidungsregelung, freiwilliger Eintrag ins Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende nein ja nein
Estland Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht nein nein ja
Finnland Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht nein nein ja
Frankreich Widerspruchsregelung ja nein nein
Griechenland Erweiterte Zustimmungsregelung nein nein ja
Großbritannien Erweiterte Zustimmungsregelung nein ja ja
Wales: Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht (Wales:
nein)
Irland Erweiterte Zustimmungsregelung nein ja ja
Island Erweiterte Zustimmungsregelung nein ja ja
Italien Widerspruchsregelung nein nein ja
Kroatien Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht nein nein ja
Lettland Widerspruchsregelung ja nein nein
Litauen Erweiterte Zustimmungsregelung nein ja ja
Luxemburg Widerspruchsregelung ja nein nein
Malta Widerspruchsregelung ja nein nein
Niederlande Erweiterte Zustimmungsregelung nein ja ja
Norwegen Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht nein nein ja
Österreich Widerspruchsregelung ja nein nein
Polen Widerspruchsregelung ja nein nein
Portugal Widerspruchsregelung ja nein nein
Rumänien Erweiterte Zustimmungsregelung nein ja ja
Russland Widerspruchsregelung ja nein nein
Schweden Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht nein nein ja
Schweiz Erweiterte Zustimmungsregelung nein ja ja
Slowenien Widerspruchsregelung ja nein nein
Slowakei Widerspruchsregelung ja nein nein
Spanien Widerspruchsregelung ja nein nein
Tschechien Widerspruchsregelung ja nein nein
Türkei Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht nein nein ja
Ungarn Widerspruchsregelung ja nein nein
Zypern Erweiterte Zustimmungsregelung nein ja ja

Nichtspenderausweis als Plastikkarte (Bankkartenformat) – auf Deutsch oder Englisch für das Ausland erhältlich.

FRAGEN UND ANTWORTEN

Um den Willen, für oder gegen die Spende von Organen oder Geweben nach dem Tod festzuhalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Den Organspendeausweis: Auf dem Organspendeausweis können Sie Ihren Willen sehr differenziert festhalten: Sie können angeben, ob Sie alle oder nur gewisse Organe oder Gewebe spenden möchten.

Den Nicht-Organspendeausweis: Sie können eine Organspende auch generell ablehnen oder den Entscheid einer Vertrauensperson übertragen. Die Angaben auf dem Nichtspender-Ausweis werden nirgendwo sonst registriert.

In Beiden Fällen trage Sie die Karte immer bei sich, z. B. im Portemonnaie. Sie können sie auch an einem Ort hinterlegen, den die Angehörigen kennen. Beide Ausweise können Sie auch kostenlos herunterladen. Den Download-Ausweis zum ausschneiden können Sie in 25 Sprachen herunterladen.

Die Patientenverfügung: In Ihrer Patientenverfügung könenn Sie festhalten, welchen medizinischen Maßnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen, für den Fall, dass Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selbst entscheiden kannst. Auch Ihren Willen zur Organspende können Sie eintragen. Bewahre Sie Ihre Patientenverfügung so auf, dass sie im Notfall gefunden wird.

Es ist möglich, dass eine schriftliche Willensäußerung unleserlich ist oder nicht gefunden wird. Dann werden die nächsten Angehörigen gefragt, ob sie den Willen der verstorbenen Person kennen. Teile deshalb deinen Willen auch den Angehörigen mit. Nur so können diese in deinem Sinne entscheiden und werden später nicht daran zweifeln, richtig entschieden zu haben. Auch unter der Widerspruchslösung werden die Angehörigen befragt werden, wenn keine schriftliche Willensäußerung gefunden wird. Angehörige können dann einer Organentnahme widersprechen, wenn dies dem mutmaßlichen Willen der betroffenen Person entspricht.

Wenn der (Nicht)-Organspendeausweis nicht gefunden wird, werden im Krankenhaus die Angehörigen gefragt. Sie müssen bei ihrer Entscheidung den mutmaßlichen Willen der betroffenen Person berücksichtigen. Daher kann es sie entlasten, wenn sie Bescheid wissen.

Nein, was auf den Nicht-Organspendeausweis steht, wird nirgendwo registriert. Es ist deshalb wichtig, dass du deinen ausgefüllten Nicht-Organspendeausweis bei dir trägst (z.B. im Portemonnaie). Informiere auch die Angehörigen über deinen Entscheid, für den Fall, dass der Nicht-Organspendeausweis nicht gefunden wird.

Wenn Sie Ihre Meinung ändern, füllen Sie einen neue (Nicht)-Organspendeausweis aus und vernichtest den Alten. Vergessen Sie nicht, Ihre Angehörigen über Ihre neue Entscheidung zu informieren.

Es ist davon auszugehen, dass ein Nicht-Organspendeausweis in den meisten Ländern berücksichtigt wird. Es empfiehlt sich, den Nicht-Organspendeausweis in der Landessprache oder in Englisch auf sich zu tragen. Den kostenlosen Nicht-Organspendeausweis gibt es zum selbst Ausdrucken in über 25 Sprachen gibt es hier. Auch als Plastikarte in Bankkartenformat und in Englisch ist hier zu erwerben.

Das Duplikat des Nicht-Organspendeausweises dient als Gedankenstütze für die Angehörigen. Sie können es ihnen zum Beispiel dann übergeben, wenn Sie mit ihnen über Ihren Entscheid sprechen.

Der (Nicht)-Spenderausweis ist so ausgestaltet, dass Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ-Entnahme bekundet.

Falls der (Nicht)-Organspendeausweis verloren geht oder nicht gefunden wird, werden die nächsten Angehörigen gefragt, ob sie den Willen der betroffenen Person kennen. Wenn nicht, werden die Angehörigen gefragt. Sie müssen bei ihrem Entscheid den mutmaßlichen Willen der betroffenen Person beachten. Reden deshalb immer auch mit Ihren Angehörigen und allenfalls weiteren Vertrauenspersonen über Ihren Willen.

Übergeben Sie Duplikat des Nicht-Organspendeausweises (zum Ausdrucken) Ihren Liebsten oder einer Ihrer Vertrauensperson.

Sollten Sie Ihre Entscheidung ändern, dann vernichte den alten Ausweis, fülle Sie einen neuen aus und informiere Ihre Angehörigen über Ihren Willen.

Die Angaben auf dem Nicht-Organspendeausweis werden nirgends registriert. Trage Sie die Karte darum immer bei sich (z. B. im Portemonnaie).